Rechtsprechung
BSG, 05.09.2019 - B 8 SO 14/18 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Bundessozialgericht
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Einsatzgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft mit einem (noch) verheirateten Partner)
- rechtsprechung-im-internet.de
- rewis.io
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Einsatzgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft mit einem (noch) verheirateten Partner
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Neben ungeschiedener Ehe ist eheähnliche Gemeinschaft möglich
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
R.F. ./. Land Berlin
Sozialhilfe
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2020, 1246
- NZS 2020, 235
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus BSG, 05.09.2019 - B 8 SO 14/18 R
Bei einer gleichartigen ("eheähnlichen") Lebensgemeinschaft handelt es sich dabei um eine solche, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (vgl nur BVerfG vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234, 265; zum Ganzen zuletzt BSG vom 18.7.2019 - B 8 SO 6/18 R - RdNr 15 mwN).Auch wenn sich das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft in der Verwaltungspraxis nur anhand von Indizien feststellen lässt (BVerfG vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234, 265) , sind für die Entscheidung über das Vorliegen der eheähnlichen Gemeinschaft alle Anknüpfungstatsachen zu ermitteln, die den Schluss darauf zulassen, ob die Personen, die sich eine Wohnung teilen, auch füreinander einstehen wollen und sie also zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden.
- BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 1284/79
Härteklausel
Auszug aus BSG, 05.09.2019 - B 8 SO 14/18 R
Diese Auslegung verletzt Verfassungsrecht nicht, auch wenn der besondere Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG auch der gescheiterten Ehe gilt (vgl dazu nur BVerfG vom 21.10.1980 - 1 BvR 1284/79 - BVerfGE 55, 134, 142) . - BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des …
Auszug aus BSG, 05.09.2019 - B 8 SO 14/18 R
Dieser verlangt, von allen Ermittlungsmöglichkeiten, die vernünftigerweise zur Verfügung stehen, Gebrauch zu machen (vgl zu diesem Maßstab BSG vom 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 14 RdNr 16 mwN) .
- BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80
Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG
Auszug aus BSG, 05.09.2019 - B 8 SO 14/18 R
Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG läge nämlich vor, wenn in einem gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatten gegenüber gleichartigen Lebensgemeinschaften bei der Gewährung von einkommens- und vermögensabhängigen Sozialhilfeleistungen benachteiligt werden, obwohl sich die Bedürftigkeit gleich darstellt (vgl etwa BVerfG vom 10.7.1984 - 1 BvL 44/80 - BVerfGE 67, 186, 196) . - BSG, 18.07.2019 - B 8 SO 6/18 R
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach …
Auszug aus BSG, 05.09.2019 - B 8 SO 14/18 R
Bei einer gleichartigen ("eheähnlichen") Lebensgemeinschaft handelt es sich dabei um eine solche, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (vgl nur BVerfG vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234, 265; zum Ganzen zuletzt BSG vom 18.7.2019 - B 8 SO 6/18 R - RdNr 15 mwN). - BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung …
Auszug aus BSG, 05.09.2019 - B 8 SO 14/18 R
Dabei wendet sich der Kläger - entsprechend dem zeitlich unbefristeten Klageantrag - zulässigerweise gegen die Ablehnung von Grundsicherungsleistungen für die gesamte Zeit von Juni 2007 bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz (Bundessozialgericht vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R - SozR 4-3500 § 21 Nr. 1 RdNr 8 mwN). - BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 2/17 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Tod des …
Auszug aus BSG, 05.09.2019 - B 8 SO 14/18 R
Mit der Aufgabe der ehelichen Lebensgemeinschaft nach einer dauerhaften Trennung der Ehepartner (zum anzuwendenden Beurteilungsmaßstab vgl nur BSG vom 6.12.2018 - B 8 SO 2/17 R - SozR 4-3500 § 19 Nr. 6 - RdNr 16; auch für BSGE vorgesehen) wird Einkommen und Vermögen des getrennt lebenden Ehepartners bei der Prüfung der Bedürftigkeit seines neuen Partners in eheähnlicher Gemeinschaft zwar berücksichtigt.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2021 - L 8 SO 246/19
Höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; …
Der Kläger und seine Lebensgefährtin führen eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, also eine solche, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (zum Begriff BSG, Urteil vom 5.9.2019 - B 8 SO 14/18 R - juris Rn. 16 m.w.N.).